Staatliches Amt für Atomsicherheit

Das Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) hat bis zur deutschen Wiedervereinigung die zentralen Aufgaben für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige staatliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde der DDR, unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Sitzlack (geb. 17.11.1923), wahrgenommen. Das SAAS entstand aus der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz (SZS). Der Dienstsitz des SAAS befand sich in Berlin-Karlshorst.

Mit der Gründung der Hauptabteilung Strahlenschutzmedizin (Ärztlicher Direktor: W. Schüttmann) in der damaligen Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz (SZS) am 1. September 1970 und der Etablierung einer Klinischen Abteilung mit Poliklinik in Berlin-Karlshorst (Chefarzt: D. Arndt) waren die methodischen Voraussetzungen für die zentrale Gesundheitsüberwachung von beruflich strahlenexponierten Personen und die ärztliche Begutachtung von Strahlenschäden bei diesen in der Strahlenschutzbehörde der DDR geschaffen. Durch die eventuellen Folgen auf dem Gebiet der DDR durch die Explosion am 26. April 1986 in Tschernobyl, sammelte das Amt alle Daten, die schließlich in den Archiven der Stasi-Hauptabteilung XVIII (zuständig für die Absicherung der Volkswirtschaft) "endgelagert" wurden. Entsprechende Vorgänge wurden an die Hauptabteilung Strahlenschutzmedizin der SZS bzw. das spätere Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz SAAS geleitet, welche die Begutachtung, Meldung und Verhütung von Berufskrankheiten durch ionisierende Strahlung regelte. Im Zeitraum 01.09.1970 - 31.12.1990 sind dort insgesamt 1643 Gutachten zu den verschiedensten Strahlenschadensfragen erarbeitet worden, von denen 427 Vorgänge berufliche Fragestellungen betrafen.

Nach Einstellung der Salzförderung wurde das Salzbergwerk Bartensleben 1965 von der damaligen DDR-Regierung als „Zentralen Endlager Grube Bartensleben" (ZEGB) für radioaktive Abfälle ausgewählt. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) erteilte ab 1972 die Genehmigung in mehreren Etappen. Die befristete Zustimmung zum Dauerbetrieb wurde am 20. Juni 1981 erteilt und am 22. April 1986 unbefristet ausgesprochen. Im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Endlager vom Bund übernommen. Die Zuständigkeit für den Weiterbetrieb wurde auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übertragen. Am 20. Februar 1991 untersagte das Bezirksgericht Magdeburg die Endlagerung in Morsleben. Der Einlagerungsbetrieb wurde deshalb vorübergehend unterbrochen. Am 21. Mai 1999 meldete das Bundesamt für Strahlenschutz, dass die Einlagerung nicht wieder aufgenommen werde.

Im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung wurde das SAAS aufgelöst. Bis zum 30. Juni 1991 wurden die Aufgaben vorübergehend von der Gemeinsamen Einrichtung der Länder (GEL) übernommen, bevor sie anschließend in Länderhoheit übergingen. Die SAAS-Mitarbeiter wurden überwiegend von Institutionen mit vergleichbaren Aufgabengebieten übernommen, z. B. vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), vom Bundesumweltministerium (BMU) und von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).


Standort: Berlin / Germany

Eigentümer: Land Berlin

Fotograf: Denny Müller

Status: Leerstand

Stand: 2018

Quelle: Technische Universität Darmstadt-Institut für Angewandte Geowissenschaften Artikel "Beton rein und fertig" Berliner Zeitung vom 14.09.2005 Gutachterliche Aspekte radonbedingter Erkrankungen bei Wismut-Bergleuten. – Fachliche Übersicht und Richtigstellungen in eigener Sache von Dietrich Arndt, Privat- und Begutachtpraxis Berlin-Biesdorf Artikel "TSCHERNOBYL IN DER DDR VERHARMLOST" SuperIllu vom 28.03.2011Wikimedia Foundation Inc.

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